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   BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76   

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https://dejure.org/1977,6703
BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76 (https://dejure.org/1977,6703)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1977 - 1 StR 811/76 (https://dejure.org/1977,6703)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1977 - 1 StR 811/76 (https://dejure.org/1977,6703)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Übergehen eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tateinheitliches Zusammentreffen von Untreue und Betrug - Annahme eines besonders schweren Falls der Untreue bei einem den Ausnahmestrafrahmen rechtfertigenden Maß

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Dabei ist jedoch vorauszusetzen, daß der Tat in beiden Richtungen ein besonderer Unrechtsgehalt innewohnt, sei es, daß verschiedene Personen geschädigt werden (vgl. RGSt 73, 6, 8), sei es, daß der durch die eine Straftat hervorgerufene Schaden durch die gleichzeitige Verletzung des anderen Strafgesetzes vertieft wird (vgl. BGHSt 6, 67; OLG Hamm MDR 1968, 779).

    Damit bedarf es auch keiner Prüfung der Frage, ob nicht etwa die angenommene Untreue eher als straflose Nachtat eines Betruges hätte gewertet werden müssen (vgl. BGHSt 6, 67; OLG Hamm MDR 1968, 779).

  • OLG Hamm, 02.02.1968 - 1 Ss 1566/67
    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Dabei ist jedoch vorauszusetzen, daß der Tat in beiden Richtungen ein besonderer Unrechtsgehalt innewohnt, sei es, daß verschiedene Personen geschädigt werden (vgl. RGSt 73, 6, 8), sei es, daß der durch die eine Straftat hervorgerufene Schaden durch die gleichzeitige Verletzung des anderen Strafgesetzes vertieft wird (vgl. BGHSt 6, 67; OLG Hamm MDR 1968, 779).

    Damit bedarf es auch keiner Prüfung der Frage, ob nicht etwa die angenommene Untreue eher als straflose Nachtat eines Betruges hätte gewertet werden müssen (vgl. BGHSt 6, 67; OLG Hamm MDR 1968, 779).

  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Zwar kann Untreue mit Betrug tateinheitlich zusammentreffen, wenn der Täter schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zum Getäuschten oder dem zu Schädigenden steht (BGHSt 8, 254, 260; BGH GA 1971, 84).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Dabei sind aber die wesentlichen Strafzumessungsgründe der Tat selbst zu entnehmen; den Begleitumständen ist geringeres Gewicht beizumessen (BGHSt 5, 124, 130).
  • RG, 07.06.1929 - I 52/29

    1. Kann dadurch Betrug begangen werden, daß amtliche Lieferungen vergeben werden,

    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Will der Täter jedoch die durch andere Straftaten widerrechtlich geschaffene Vermögenslage nur aufrechterhalten, so stellt ein zu diesem Zweck begangener Betrug nur eine mitbestrafte, der selbständigen Verurteilung nicht mehr zugängliche Nachtat dar (vgl. RGSt 59, 128, 130; 63, 186, 192; BGH GA 1957, 409, 410; 1958, 369; 1961, 83).
  • RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu

    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Dabei ist jedoch vorauszusetzen, daß der Tat in beiden Richtungen ein besonderer Unrechtsgehalt innewohnt, sei es, daß verschiedene Personen geschädigt werden (vgl. RGSt 73, 6, 8), sei es, daß der durch die eine Straftat hervorgerufene Schaden durch die gleichzeitige Verletzung des anderen Strafgesetzes vertieft wird (vgl. BGHSt 6, 67; OLG Hamm MDR 1968, 779).
  • RG, 03.03.1925 - I 934/24

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug, an dem mehrere Personen beteiligt

    Auszug aus BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76
    Will der Täter jedoch die durch andere Straftaten widerrechtlich geschaffene Vermögenslage nur aufrechterhalten, so stellt ein zu diesem Zweck begangener Betrug nur eine mitbestrafte, der selbständigen Verurteilung nicht mehr zugängliche Nachtat dar (vgl. RGSt 59, 128, 130; 63, 186, 192; BGH GA 1957, 409, 410; 1958, 369; 1961, 83).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Dem Betrug wohnt demnach hier über die Untreue hinaus ein eigener besonderer Unrechtsgehalt inne, so daß er sich nicht nur als bloße mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl. BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]; BGH GA 1971, 8384; BGH Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76; Hübner LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 107).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue

    Die Untreue tritt hier nicht als mitbestrafte Nachtat zurück, weil die Angeklagten schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Zeugen standen und der Tat deshalb ein zusätzlicher Unrechtsgehalt zukam (BGHSt 8, 254, 260; BGH GA 1971, 83, 84; StV 1984, 513; Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 - Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78 -).
  • BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78

    Annahme des Treubruchstatbestandes bei durch eine Lohnhauptsachbearbeiterin

    Eine straflose Nachtat (vgl. BGHSt 6, 67) kam nicht in Betracht, da die Angeklagte schon bei Vornahme der betrügerischen Täuschungshandlungen in einem die Voraussetzungen des Treubruchstatbestandes erfüllenden Treueverhältnis zu ihrer Arbeitgeberin stand (BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76).
  • BGH, 30.11.1978 - 1 StR 490/78

    Untreue und Betrug - Angabe des eigenen statt des städtischen Kontos zur

    Darüberhinaus wohnt der Tat auch ein erhöhter Unrechtsgehalt insofern inne, als die Schädigung der Stadtkasse über die Täuschung Dritter, hier des Bundesamts für Ernährung, erreicht worden ist (RGSt 73, 6, 8; BGH, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76 -).
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